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Es kommt nie gut an, wenn Vereine einen ihrer eigenen Anhänger verklagen. Vor allem, wenn es um relativ nichtige Gründe geht. Der Hamburger SV wird sich deshalb mit dem Gerichtsprozess gegen seinen Fan Henning Boock keine Freunde machen, über den die „Bild“ zu berichten weiß. Schließlich geht es um einen Gartenboden-Belag, den der HSV-Anhänger für einen Freund und Kunden gemacht hat. Boock ist auf die Fertigung von Gartenböden spezialisiert und hat auf Bitte seines Freundes einen Belag hergestellt, der die HSV-Raute zeigt. Der Verein witterte Markenrechtsverletzung und leitete gerichtliche Schritte ein. Dies ist zwar gefühlt bereits grenzwertig, aber im konkreten Fall tatsächlich nachvollziehbar. Keine Sympathien wird der HSV dadurch gewinnen, wie es weitergeht.

Fan entfernte die Bilder von seiner Homepage

Boock hatte ursprünglich etwas getan, von dem er es hätte besser wissen müssen. Er hatte Bilder des HSV-Bodens auf seine Homepage gestellt, um seine Dienste zu bewerben. Er versuchte so, aus dem geschützten HSV-Logo Kapital zu schlagen. Der Verein hatte also einen berechtigten Standpunkt, als er seinen Anhänger aufforderte, die Bilder wieder zu entfernen. Der Fan leistete allerdings sofort und in vollem Umfang Folge.

Boock weigerte sich allerdings, die Abmahnungskosten in Höhe von mehr als 1500 Euro zu bezahlen. Eine Abmahnung sei schließlich nicht nötig gewesen, da er die Bilder sofort entfernt habe. Der Verein hätte es damit gut sein lassen können. Dies tat er aber nicht, sondern verklagt seinen eigenen Fan auf die vollen Abmahnungskosten zuzüglich Zinsen. Die Rechtsanwälte der Hanseaten führen dazu aus, dass man es eigentlich „klasse“ finde, wenn die Anhänger ihre Nähe zum Verein kreativ ausdrückten. Dies ende jedoch an der Stelle, wo diese Marken des HSV zum eigenen finanziellen Vorteil nutzten.

Nur: Hat Boock dies wirklich getan? Er und sein befreundeter Kunde versichern, dass der Boden eine einmalige Aktion war, die es nur wegen der ausdrücklichen Bitte des Freundes gegeben habe. Es war ein Fehler, die Bilder online zu stellen. Aber Boock hat sie sofort entfernt. Müsste ein Verein es damit nicht auf sich bewenden lassen können oder wenigstens einen Vergleich anbieten?

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